Mörbisch - St. Margarethen



Zwei Orte – zwei Festspiele – eine Reise! Am 23. Juli 2oo5 entführe ich Sie dazu für drei Tage in das Burgenland. Beide Aufführungsorte sind geradezu prädestiniert für große Musikerlebnisse.

Die Seefestspiele Mörbisch bringen heuer die ‚Die Lustige Witwe’, die seit der Uraufführung in Wien im Jahre 19o5 zu Lehárs größten Operettenerfolgen zählt. Die eindrucksvolle Naturkulisse des Neusiedler Sees, die Intendanz von Harald Serafin sowie die Besetzung garantieren ein unvergeßliches Erlebnis. 


Die Opernfestspiele St. Margarethen verwöhnen das Publikum heuer wieder mit der Oper, die bereits vor sieben Jahren das fachkundige Publikum begeistert hat und für welche die riesige Naturbühne im Römersteinbruch wie geschaffen erscheint: Zu Bizets ‚Carmen’ werden wieder weit über 1oo.ooo Besucher erwartet. Das Ziel von Intendant Wolfgang Werner ist neuerdings, die Salzburger Festspiele hinsichtlich der Opernbesucher zu übertreffen.


 

Seit 1998 habe ich alle Opern, die im Römersteinbruch aufgeführt worden sind, als begeisteter Zuschauer erleben dürfen. Es erübrigt sich wohl jedes Wort über die Veranstaltung, die aus Österreichs Musikwelt nicht mehr wegzudenken ist. Der Gesamteindruck wird einerseits geprägt durch die Musikseite, auf der Dirigent, Orchester, Solisten und Chor einander übertreffen, andererseits durch die Wirkung der von steilen Felswänden umrahmten Naturbühne, auf der hunderte Mitwirkende zum Gelingen der Aufführung beitragen. Freuen wir uns jetzt schon!

So wie in Mörbisch wird auch in St. Margarethen die Aufführung mit einem glanzvollen Feuerwerk abgeschlossen.

 

 

Bei der gemütlichen Drei-Tage-Fahrt – Ihr Hotel (mit Hallenbad) liegt in Neusiedl am See – können wir auch einen halben Tag in Wien verbringen, wobei ich Ihnen im Rahmen einer Stadtrundfahrt sowie auch einer Führung in der Innenstadt noch viel Interessantes zeigen kann.

Am Heimweg machen wir noch auf der Schallaburg Station, wobei wir zur Abrundung dieser Kulturreise noch die Sonderausstellung „Österreich ist frei! Der österreichische Staatsvertrag 1955“ besuchen.